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1. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 10

1911 - Breslau : Hirt
10 Das Rmische Kaiserreich. 1. Kaisertum. Das rmische Kaisertum ist eine Schpfung des Augustus, doch wollte er nichts als der Princeps, der erste Brger, sein*); er vermied sorgsam wie den Namen so den Schein der Monarchie; die Rechte, die dem Senate verblieben waren, htete er sich anzutasten. So entstand eine Form der Verfassung, die man als Dyarchie (Zweiherrschaft, Herrschaft des Princeps und des Senates) bezeichnet hat. In Wahrheit war der Princeps das Ober-Haupt, da er als Tribun das Recht hatte, gegen jeden Beschlu des Senates sein Veto einzulegen und ihn dadurch aufzuheben. Allmhlich aber bildeten die Kaiser eine besondere Verwaltung aus mit eigener Kasse (dem Fiskus) und eigenen Beamten, die sie mit Vorliebe dem Ritterstande entnahmen. Insofern trug die von Angustus begrndete Verfassung schwere Gefahren in sich, als es nmlich in der Natur einer Zweiherrschaft liegt, da jeder der beiden Herrscher seine Macht auf Kosten des anderen zu vergrern strebt. Auch konnte der Senat nicht vergessen, da er der Verdrngte war, und versuchte deshalb wiederholt, die Gewalt an sich zurckzubringen; ihm und den Resten der alten Nobilitt gegenber sttzten sich die Kaiser auf Volk und Heer. Vor allem aber mangelte es dem Prinzipat an einer Thronfolgeordnung, da weder ein Erbrecht feststand, noch es ein gesetzlich geregeltes Wahlrecht gab. Aus dieser Unsicherheit entsprangen die meisten inneren Wirren der Kaiserzeit. Auswrtige In auswrtigen Kriegen war Augustus erfolgreich. Die Parther ne9e' sandten (20 v. Chr.) die Adler der Legionen des Crassus zurck. Agrippa unterwarf (19 v. Chr.) die Kantabrer und Asturer im nordwestlichen Spanien. Im Norden des Reiches unterwarfen Tiberius und Drusus (15 v. Chr.) die keltischen Alpenvlker bis zur Donau; Drusus (129 v.chr.) und nach ihm Tiberius bekmpften die westlichen Germanen (vgl. 3 und 6). Ratten, Vindelizien, Norikum und Pannonien wurden neue Provinzen. der die Blte der Literatur siehe 10. Tiberius Unter den nchsten Nachfolgern des Augustus**) trat nur Tiberius (14-37). (i4_ 37) bedeutender Herrscher hervor. Nach vier glnzenden Feld-zgen seines Neffen Germanikus (1416 n. Chr.) berlie er die Ger-matten ihren eigenen Zerwrfnissen. Im Innern versuchte er nach dem *) Princeps senatns hatte in den Zeiten der Repnblik derjenige geheien, der die Ehre hatte, im Senate znerst nm seine Meinung befragt zu werden. **) Augustus. 2. Gemahlin Scrtbonia Julia Gem. Agrixxa Agrippina I. 3. Gemahlin Lima Rinder aus erster Ehe Tiberius Drusus Germanikus Claudius Agrippina Ii. Gajus Laligula Britannikus 1. Gemahl Domitius 2. Claudius Domitius Agrippina Ii. Nero (adoptiert von Claudius).

2. Die Weltgeschichte - S. 88

1835 - Mainz : Kupferberg
88 Ä tt g u st H 5. t.e.o.v. Monarchie der Kaiser. Von der Schlacht bei Actinm bis znr Theilung des Kaiserreichs, oder von Augustus bis ¿um Tode Theodosius des Gr., von 31 v. Ch. G. bis 395 n. Ch. G. * Das r ö >ii t sch e R e i ch hat seinen Höhepunkt e r r e i ch t. Kunst und Wissenschaft st e h e n der ä il ß cren At acht zur Seite; aber sowie diese ohne moralische Grundlage ihren weiten Umfang nicht zu fassen vermag, und alsbald, von sinnlich verblendeter Selbstsucht geleitet, immer mehr auf verderbliche Ab w ege geräth, so haben auch jene schnell ihre B l u t h e überlebt, und gehen zum Gewöhnlichen über. Die Völkerwanderung bedroht i in Osten d a S morsche, i u si ch selbst zerrüttete Staatsgebäude. 1. Dynastie des octavianisch-claubischen Ge- schlechtes und der Flavier, von 30 v. C h. G. bis 96 n. C h G. * Sowie der Senat, das Volk und die Ritter, so sind auch die meisten Kaiser nur von ihren sinnlichen Einge- bungen abhängig, Despoten, die m i t b l i n d e r W i l l k ü h r alle Menschenrechte zu Boden treten; daher denn gewöhn- lich ihr unnatürlicher Tod. 30. 1) Caesar Oclavianus — Augustus beschenkt, Nach sei- nem dreifachen Triumphe, Soldaten und Bürger, vermindert die Zahl der Senatoren, laßt sich das Imperium aufdringcn, theilt die Provinzen mit dem Senate (^ollortes praetorianae), und gibt, indem er nach und nach alle republikanische Würden in seiner Person vereint, von Macenas und Agrippa unter- stützt, dem Staate Ruhe und Sicherheit. Kriege: Die Cantabrer werden in Spanien nach wieder- holten Kämpfen, sowie die Salasser in den Alpen bezwungen, verschiedene Colonie» : Caesar Augusta je. Die Unruhen in Gallien durch Agrippa gedampft; aber Niederlage des Legaten 16, Lollius durch germanische Völker. Eintheilung des römischen Germanien in das obere und niedere. Die pannonischen Völker von Agrippa, die Rhäter, Vindelikcr und Noriker von Tibe- 15. rius und Drusus, den Stiefsöhnen des Augustus, bekämpft. Darauf die Feldzüge des Drusus nach dem Innern Germa- !

3. Düsseldorf im Wandel der Zeiten - S. 76

1910 - Düsseldorf : Schwann
— 76 Be uns) ausen Häuser am Sumpf; ferma, venne — Sumpf; 1909 eingemeindet. Auf ehemalige Wasserarme deuten hin: Ant Biunenwasser Flehe Jnselstraße Lariswarth Pempelfort B 0 l m ers w e rth Römerstraße Drususstraße Arininstrasze Am Wehrhahu W e r st e n Oberkassel \ 9!ie derkasse l j Lörick Godesbusch Frankcnplatz u. -slrasze j Ehemaliger Rheinarm an der Golzheimer Insel; binnen = innen, d. H. rings von Land eingeschlossen. 1494: up der Vlee, 1555: uf der Vlee, jetzt noch: auf der Flehe — ans dem Fluß; flehe, flet = r>luß; das Gebiet wurde 1384 eingemeindet. 1192: Fliingeren, 1288: Vleingeren, 1371: Flingern; wahrscheinlich — bei den Anwohnern des [alten] Flußlaufes; das Gebiet wurde 1288 eingemeindet. Golzheimer Insel, zwischen Rhein Und Binnenwasser. Schilfinsel; lus, liesch — Sd)ilsgras, warth, werth = Insel. Furt über die Dussel, die ehemals bedeutend wasserreicher war, bei dem Hofe eines Pamplunius gelegen; eingemeindet 1288. 1173: Volmareswerth — die Insel Bolinars oder Bolkinars; eingemeindet 1394. Ans der Römerzeit. Römische Herrschast nm Niederrhein von 55 vor bis 392 nach Chr. Röiuisd)cr Feldherr, gründete 10 vor Chr. die Festung Novaesium [Neuss], Cheruskerfürst, befreite durch die siegreiche Schlacht im Teutoburger Walde, 9 n. Chr., die rechte Rheinseite von der Römerherrschaft. Wehrhagen — Hecke an der Landwehr. An der Landwehr; weri — Wehr, sten — Stein; die Gemeinde W. wurde 1908 eingemeindet. 1218 Casle; dort befand sich eine römische Ansiedelung; die Gemeinden O. und R. wurden 1909 eingemeindet. 1300: Lurike, wahrscheinlich von Lauriacum [lat.] — Besitzung des Laurius, eines römischen Ansiedlers. Wodanswald. Franken — Freie, gemeinsamer Name der nieder-rheinischen Germanenstämme, die seit der Mitte des 3. Jahrhunderts im Besii; der rechten Rheinseite sind. Einführung des Christentums. Merowingerplai; und J Fränkische Königsfaimüe, regierte 400—751. -ftraße Ehlodwigstraße 1 Erster König des gesamten Fraukenreiches, regierte 481-511." Karolingerplatz und I Fränkische Königssainilie und deutsche Kaiserfamilie, -ftraße | regierte 451—911.

4. Geschichte des Mittelalters - S. 13

1854 - Weimar : Böhlau
13 den, und keine hatte ihre natürliche Unruhe stillen, ihren Hang zur Parteiung befriedigen können. Der Grund hiervon lag keineswegs in einer zu niedrigen Stufe der Gesittung, sondern die innere Ur- sache dieses zerristenen Zustandes ist in dem Charakter des keltischen Stammes, der schrankenlosen Ausdehnung der Individualität und dem Nebeneinandersteheu einer zahllosen Menge kleiner Völkerschaf- ten zu suchen. Als Cäsar in Gallien eindrang, bestanden, obgleich in immerwährendem Schwanken begriffen, unter den verschiedenen keltischen Völkern alle nur möglichen politischen Verfassungen, unter denen jedoch die monarchische die schwächste und unbeliebteste gewe- sen zu sein scheint. Cäsar sagt, daß das gallische Volk aus drei Ständen bestehe, den Druiden oder Priestern, den Rittern oder Kriegern und einer leibeigenen Menge. Das Verhältniß der Ritter zu den Leibeigenen vergleicht Cäsar mit dem römischen Patronat und der Klientel; es war ein Klansverhältuiß, dem Lehnswesen ähnlich, jedoch ohne dessen großartige und systematische Einheit. So wie einzelnen ausgezeichneten Kriegern sich zahlreiche Klienten als Gefolge anschlossen, so begaben sich wiederum kleinere Staaten unter den Schutz eines größeren. Die Averner, Aeduer und Segua- ner standen gewöhnlich an der Spitze der einzelnen Konföderationen, um die sich die schwächeren Völker gruppirten. Die einzelnen Staa- ten führten fast immer Krieg mit einander. Diese beständige innere Unruhe bewirkte, daß oft die kleinsten Umstände die größte Bedeu- tung erlangten. Die Verbindungen der einzelnen Stämme verän- derten sich sehr, und das erhielt den gesellschaftlichen Zustand in be- ständiger Unruhe und bewirkte bei dem Mangel eines großartigen politischen Mittelpunktes die Auflösung der gallischen Nationalität. Auch das Klansverhältniß begann schon vor der römischen Erobe- rung zu sinken, das Ansehen und die Macht der Ritter wurde in den Städten durch eine demokratische Bewegung geschwächt, und man fing an die öffentlichen Angelegenheiten nach den Wünschen der Masse zu entscheiden. Dieser tiefe Riß in dem bisherigen Le- den der Nation schwächte die Kraft des Widerstandes zur Zeit Cä- sars. Ganz Gallien war zu Cäsars Zeit in Parteien getheilt, und die Meinungen und Gesinnungen in jeder Stadt, fast in jeder Fa- milie waren verschieden. Lange vor der Eroberung der Römer hat- ten die Gallier aufgehört, in bewaffneten Schaaren auszuwandern, und man sieht deutlich, daß sie sich der Einfälle in die Länder an- derer Völker aus Schwäche und nicht aus Mäßigung enthielten. Die gallische Nationalität war schon vor Cäsar ein morsches Ge- bäude geworden, das bei einem mächtigen Stoß zusammenfallen mußte. Den unruhigen und unsicheren politischen Zuständen wurde durch eine theokratische Verfassung einiger Halt verliehen. An der Spitze der theokratischen Verfassung stand eine eigene Priesterklasse, die Druiden. Dieser Stand der Druiden war keine durch die Geburt geschlossene Kaste, die Druiden suchten aber dem Mangel der Erb- lichkeit ihrer Würde, die den Theokratien am Ganges und Nil so große Macht und Dauer gegeben hat, dadurch abzuhelfen, daß sie die Vorbereitungen zum Eintritt in ihren Orden viele Jahre, oft Druiden, Priesterinnen und Barden.

5. Geschichte des Mittelalters - S. 18

1854 - Weimar : Böhlau
18 den Landstraßen an und zwingen sie still zu stehen, um von ihnen zu erfahren was anderswo vorgeht. Während Tacitus bei den Germanen nichts so sebr bewundert zu haben scheint als die Innigkeit des häuslichen Lebens, deutet Cäsar auf den Mangel des Familien- lebens bei den Galliern hin. Die gallischen Väter verkehrten öf- fentlich mit ihren Söhnen nicht eher, als bis diese das waffenfähige Aller erreicht hatten. Die Frauen standen in der letzten Zeit der gallischen Unabhängigkeit tief unter den Männern. Sie wurden bei dem Tode derselben, wenn die Verwandten des Mannes den geringsten Verdacht auf sie warfen, mit den Sklaven gefoltert und umgebracht. Früher halten die gallischen Frauen eine ehrenvollere Stelle eingenommen. Die Gallier waren blutdürstig und grausam, wie die vielen Menschenopfer beweisen. Wenn ein Gallier krank oder in Gefahr war, so gelobte er sogleich blutige Opfer. Wäh- rend in Tacitus Schilderung die Idee der Treue als das eigentliche Element des germanischen Lebens hervortritt, sagten die Römer von den Galliern.- sie brechen lachend ihre Versprechungen. Das Streben der ersten römischen Kaiser, besonders des Tibe- rius und Claudius, nach der Eroberung Galliens, den Einfluß des Druibismus, der einzigen Stütze der Nationalität, auf das gallische Volk abzuhalten, war ihnen vollkommen gelungen, und die Gal- lier neigten sich dem römischen Leben ohne Widerstand, selbst mit Vorliebe zu. Hierzu kam noch das gewöhnliche Mittel der Römer, Kolonien anzulegen, welche die alten Einwohner durch den Schein einer höheren Gesittung für ihre Sprache und ihre Einrichtungen gewannen. Die Verwaltung und Rechtspflege in lateinischer Sprache machte die Erlernung derselben für die Einwohner unerläßlich, und die kluge Politik der Kaiser, die vornehmen Gallier durch Erthei- lung des Bürgerrechts, der Ritterwürde, ja selbst durch Aufnahme in den Senat an die römischen Interessen zu fesseln, machte die lateinische Bildung in den Städten nach wenigen Generationen all- gemein und beschränkte die keltische Sprache und Sitte auf die nie- dern Klassen der Nation. Hierzu kamen noch die den Römern ei- genthümlichen imposanten Formen ihres politischen Lebens, die Wurde und Hoheit, mit der alle öffentlichen Handlungen von ihnen vollzogen wurden, der Glanz der Künste, die Verfeinerung und Verschönerung des äußeren Daseins, die Sicherheit, Festigkeit und Klarheit ihres ganzen Thuns. Auf eine sinkende Nationalität, wie eg die gallische schon vor der Eroberung gewesen war, auf ein so sinnliches, bewegliches Volk mußte das Beispiel der Römer von groß- ßem Einfluß sein und sie zur Nachahmung römischer Formen und Gebräuche anreizen. Auch die Akademien und gelehrten Schulen in Burdigala, Tolo sa, Augustodunum u. s. w. dienten da- zu, den keltischen Geist in römische Formen zu kleiden. Die Gal- lier fingen allmälig an sich durch ihre Kelten geehrt zu fühlen. Nachdem der Einfluß der Druiden gebrochen war, verschmolzen die Gallier ihre religiösen Vorstellungen mit den Bildern und Gestal- ten des römischen Polytheismus, machten von diesen Göttern Ab- bildungen und bauten ihnen Tempel. In dieser Vermischung ist aber der Einfluß der druidischen Ideen lange sichtbar und erst

6. Geschichte des Mittelalters - S. 79

1854 - Weimar : Böhlau
79 Doch wie günstig sich auch die Verhältnisse der Römer in Germa- nien gestaltet zu haben schienen, die Sicherheit ihres Besitzes war nicht so vollkommen als sie wähnten. Jenseits der Weser hatten sie noch gar nicht festen Fuß gefaßt; sie waren aber des diesseiti- gen Landes nicht sicher, ohne der jenseitigen Völker Herr zu sein. Selbst im westlichen Germanien konnten sie keineswegs durchweg auf willigen Gehorsam rechnen. Den Chatten fehlte weder die Kraft noch die Neigung zum Widerstände, und die Cherusker, de- ren Gebiet auch diesseits der Weser sich erstreckte, waren nichts we- niger als unterjocht. Bisher waren die Germanen von den Rö- mern wie Bundesgenossen behandelt worden; nur bei den Friesen ist von einem geringen Tribut die Rede. Augustus, wohl durch übertriebene Siegsnachrichten über das wahre Verhältniß der rö- mischen Macht in Germanien getäuscht, übertrug 6 n. Chr. dem Ouinctilius Varus den Befehl über die Rheinlegionen mit dem Aufträge, Germanien, so weit man darüber zu gebieten glaubte, als Provinz einzurichten und zu behandeln. Die Wahl dieses Man- nes, eines entfernten Verwandten des kaiserlichen Hauses, war kei- neswegs eine glückliche. Er war ein gewöhnlicher, vielleicht ein beschränkter Mensch; er liebte ein ruhiges, behagliches Leben. Sei- nen Neigungen wie seinen geringen Talenten war die Statthalter- schaft von Syrien, die er neun Jahre bekleidet hatte, angemessen. Arm hatte er das reiche Syrien betreten und reich das verarmte Land verlassen. In Syrien hatte ihn eine Sklavenwelt umgeben, in Germanien fand er kräftige, Freiheit liebende Völker. Dort bewegte sich alles in fest geregelten Verwaltungsformen, in Ger- manien sollte die römische Provinzialordnung erst eingerichtet wer- den. Sobald Varus im nördlichen Germanien erschien, führte er hier sogleich die römische Jurisdiction und Besteurung ein. Es fehlte dem Varus die behutsame Mäßigung, die das den Germa- nen durchaus neue und anstößige Verhältniß, in das sie jetzt zu den Römern traten, erheischte; er ließ cs an der Vorsicht fehlen, die noch schwankenden Eroberungen durch eine stets schlagfertige Kriegsmacht gehörig zu sichern. Wie in einer völlig beruhigten Provinz betrieb Varus nur die Geschäfte der römischen Rechtspflege. Die Legionen feierten, aber desto reger walteten die Steckenbündel und Beile der Lictoren. Und nicht nur am Rhein trat Varus mit dieser Sicherheit auf, sondern weiter bis in das Cheruskerland und an die Weser ließ er sich verlocken. Er hielt es nicht für nöthig, die Legionen auf dem Kriegsfuß zusammenzuhalten, sondern zer- streute einzelne Abtheilungen des Heeres im Lande umher. Er verkannte die wirkliche Stimmung der Germanen. Mit tiefer Ent- rüstung empfanden diese die plötzliche Umwandlung aller Verhält- nisse. Sie sahen sich auf einmal willenlos gebeugt unter die Be- fehle eines römischen Proconsuls; ein fremder Gewalthaber ent- schied nach Grundsätzen und Formeln, die man nicht begriff. Kör- perliche Züchtigung, welche bei den Germanen selbst im Kriege nur der Priester als Vollstrecker des göttlichen Willens verhängen konnte, vollzog jetzt Varus im Frieden. Für leichte Vergehen erlitten freie Germanen Ruthenstreiche, die für das ganze Leben entehrten. Ja über Tod und Leben entschied sein Machtwort. Das Rachegefühl

7. Geschichte des Alterthums - S. 643

1852 - Weimar : Albrecht
643 samkeiten, er hatte sogar Freude und Wohlgefallen am Quälen und Morden der Menschen, verschonte selbst die Gehülfen seiner Schand- thaten nicht und fiel als das Opfer einer Verschwörung, an welcher seine eigene Gemahlin Theil hatte. Unter der Regierung des Ve- spasian und Titus erlangte das römische Reich eine größere Einheit, die Provinzen hörten nach und nach auf untergeordnete Theile des Staatskörpers zu sein, und die römische Bildung verbreitete sich über alle Länder des Reiches. Die monarchische Staatsform zeigte sich unter den besseren Kaisern förderlich für Bildung, äußeren Wohlstand und Behaglichkeit des Lebens. Dagegen wurden die Kriege an den Grenzen des Reiches mit den benachbarten barbarischen Völkern immer ge- fährlicher. In Thraeien batten die Römer mit unaufhörlichen Un- ruhen zu kämpfen und erst unter Claudius wurde das ganze südliche Donau-Ufer zur römischen Provinz gemacht. In Asien waren die Parther sehr gefährliche Nachbarn des römischen Reiches. Am wich- tigsten waren die Kriege mit den Germanen. Die Throustreitigkei- ten zwischen Otho, Vitellills und Vespasianus wurden von Claudius Civilis, einem Häuptlinge der Bataver, zu einem Aufstand gegen die Römer benutzt. Die von den Batavern ausgegangene Bewe- gung dehnte sich auch auf audere germanische und gallische Stämme aus, und selbst unter den römischen Truppen in Gallien brach der Aufruhr aus. Es gelang jedoch den Römern die Empörung zu unterdrücken und den Frieden wieder herzustellen. Besser als in Deutschland gelang es den Römern sich in Britannien festzusetzen. Unter Claudius hatten die Römer die Eroberung Britanniens be- gonnen und namentlich hatte Suetonius Paullinus zu Nero's Zeit glückliche Kriege geführt. Gegen das Ende von Vespasian's Regie- rung war Julius Agrieola, einer der tüchtigsten römischen Staats- männer und Feldherrn, sieben Jahre lang Statthalter von Britan- nien. Es gelang ihm, nicht nur mit den Waffen die römische Herr- schaft weiter auszudehnen, sondern auch durch Milde und Gerech- tigkeit die Britten für die römische Herrschaft und zur Annahme der römischen Civilisation geneigt zu machen. Nach Domitians Ermordung wurde der betagte Senator M. Die Kaiser Co eceju s Nerva zum Kaiser ausgerufen. Er regierte von 96 bis dis Commo- 98 und rechtfertigte die Freude der Gutgesinnten über seine Erhe- fcuë' bung. Er beschränkte die Untersuchungerl wegen Majestätsverbrechen, hob die Verfolgung der Christen auf, erweiterte die Macht des Se- nats, verminderte die Abgaben, sorgte für bessere Rechtspstege und verschönerte Rom durch ein Forum. Nur der Pöbel und die Präto- rianer waren unzufrieden mit dem alten und sparsamen Kaiser, und deshalb ernannte dieser einen rüstigen und allgemein geachteten Mann zu seinem Mitregenten, nämlich den M. Ulpius Trajanus. Dieser stammte von einer römischen Familie, war aber in Spanien geboren und stand damals an der Spitze der Legionen des Nieder- rheins. Er regierte von 98 bis ll7; er behielt auch auf dem Throne seine vorige Einfachheit und Anspruchslosigkeit; er war ge- recht, milde und bescheiden und regierte mit Kraft, Einsicht und Thätigkeit. Er stellte die Kriegszucht wieder her, füllte die Staats- kasse durch weise Sparsamkeit, legte in Rom eine öffentliche Biblio- 41*

8. Das Alterthum - S. 249

1876 - Berlin : Weidmann
Augustus äussere Kriege und Unternehmungen. 249 bestand. Auch das latinische Recht, im alten Sinn (§ 133), ward noch verliehen. — So verschieden berechtigt aber auch die einzelnen Communen waren und so sehr ein selbständiges Gemeindeleben auch noch vorhanden war: so strebte das Reich nicht bloss nach immer grösserer Vereinfachung, sondern auch nach immer grösserer Uniformirung, Ueberwachung und Besteuerung. § 181. Des Augustus äussere Kriege und Unternehmungen. I. Die Quellen von § 179. Auch Hör. Carm. Iii, 14. Iv, 5. 14. 15. Ii. Hock I, 1, cap. 5. I, 2, cap. 1—3. 8—10. Peter Iii, Atith. 1. Merivale Vol. Iv, chap. 34—38. Gr. Hertzberg, die Feldzüge der Römer in Deutschland unter den Kaisern Augustus, Tiberius. Halle 1872. Watterich, die Germanen d. Rheins. Esselen, das Varianische Schlachtfeld, Vortrag bei Virchow und Holzendorff, Vorträge 1874. (Neuere von der bisherigen Annahme abweichende Ansicht.) Pertz, Geschichtsschreiber d. d. Vorzeit. Augustus beschäftigte seine Legionen zum Schutz, zur Abrundung und auch zur Erweiterung des grosses Reiches. Schon i. J. 25 v. C. finden wir ihn persönlich in Spanien, um hier die unruhigen Völker in den nördlichen Gebirgen, die Asturer und Cantabrer, zu bekämpfen1). Um dieselbe Zeit wurden in den Alpen die Sa lass er vernichtet2), im Thal von Aosta Augusta Praetoria gegründet und die Strasse des kleinen Bernhard (§ 143) gesichert. Im Orient war Augustus zu verschiedenen Malen selbst und erhielt i. J. 20 von den Parthern die Adler und Gefangenen, die Zeugen der Niederlage des Crassus (§ 171), ausgeliefert3). Des stärksten Schutzes bedurfte es gegen die Deutschen; hier wurden zwischen Alpen und Donau seit 15 v. Chr. die Provinzen Rhaetia, Vindelicia, Noricum und Pannonia gegründet, zugleich mit Städten wie Augusta Rauracorum (Augst bei Basel), Augusta Vindelicorum (Augsburg), denen später Regensburg (Reginum), Salzburg (Iuvavia), Wien (Vindobona) u. a. m. sich anreihten. Auf dem linken Rheinufer lagen die an Gallien angeschlossenen Bezirke Germania prima oder superior und Germania secunda oder inferior. Auch hier erwuchsen aus römischen Castellen allmählich Städte: Argentoratum (Strass- burg), Moguntiacum (Mainz), Bingium (Bingen), Confluen-tes (Coblenz), Bonna (Bonn), Colonia Agrippinensis (Cöln), Castra vetera (Xanten) u. a. m. Seit 13 v. Chr. befehligte hier des Augustus jüngerer Stiefsohn Drusus1), während der ältere Ti-berius an der Donaulinie stand. Beide Ströme sollten die Operationsbasis werden, von wo aus Germanien erobert würde. Während Tiberius noch mit der Unterwerfung Pannoniens und Dalmatiens zu thun hatte5), drang Drusus 12 v. Chr. gegen die norddeutschen *) Erst 19 ganz unterworfen. Dio Lin, 25. Hör. carm. s. oben. 2) Dio Liii,25—29. Liv,5.11. 3)Dioliv,8. Suet. Oct. 21. Veil. Ii, 91. Hör. carm. Iv, 15. Mon. Ancyr. 4) Tac. Ann. Iv, 5. 5) Dio Liv, 28. 31. 34 (i. I. Ii). 36 (i. J. 10). Lv, 2 (i. J. 9).

9. Verschüttete Römerstädte, die Römer in den Provinzen, Lager und Soldatenleben, Religion und Philosophie, der Ausgang des römischen Weltreichs - S. 62

1884 - Leipzig : Freytag [u.a.]
- 62 — durch (16—13 v. Chr.) dort aufgehalten, um die Organisation des transalpinischen Länderkomplexes durchzuführen. Auch die kaiserlichen Prinzen, die nacheinander das wichtige gallische Generalkommando innehatten, residierten gewöhnlich hier. Im I. 12 v. Chr. versammelte Drusus, der Stiefsohn des Auguftus, die Vertreter der gallischen Gaue um sich, und bei dieser Gelegenheit ward außerhalb der Stadt beim Zusammenflusse des Rho-danns (Rhone) mit dem Arar (Saone) der Altar eingeweiht, bei welchem am 1. August jedes Jahres der Landtag zusammenkommen sollte. In der Nähe lagen das Amphitheater und andere Fest-gebände, wo scenische Aufführungen, Cirkusspiele, Gladiatoren-kämpfe u. s. w. gegeben wurden. K. Gaius ließ auch griechische und lateinische Rhetoren gegen einander auftreten; schlechte Redner wurden gezwungen zur Strafe ihr eigenes Manuskript hinunterzuschlingen. Der Landtag verfügte über die Zölle, die an den Grenzen des gallischen Sprengels erhoben wurden, und über andere Einkünfte, z. B. aus Bergwerken, die nicht direkt vom Reiche oecnpiert waren; bei Bemessung und Repartierung der Reichssteuern gab der Landtag sein Votum ab; auch die Erhebung derselben erfolgte durch municipale Organe. Dies waren die Geschäfte, die vom Landtag zu erledigen waren, und an der Spitze derselben stand der Oberpriester der vereinigten drei Provinzen, der „sacerdosad tem-plum Romae et Augusti ad confluentes Araris et Rhodani“, der jährlich aus der Elite der römischen Gallier erwählt wurde und über nicht wenige Beamte verfügte. Man sieht, wie die römische Regierung den lokalen Interessen sehr wohl Rechnung zu tragen verstanden hat. Die ganze Organisation war ein Meisterstück römischer Verwaltungspolitik. Indem dieselbe einen religiös-politischen Charakter an sich trug, war damit dem Druidentum recht eigentlich der Todesstoß beigebracht. Dieses war vor der Eroberung an der Spitze der Nation gestanden, wenn auch Zwistigkeiten mit dem Adel die Konzentrierung seiner Kraft wesentlich gehindert hatten.

10. Geschichte des Altertums - S. 179

1898 - Leipzig : Teubner
37. I. Das Julisch-Klaudische Haus. Der Ubergang zur Willkrherrschaft. 179 37. I. Das Iusch-Klaudifche Haus. Der bergang zur Willkllrherrfchaft. Mit Tiberius erlangte ein Spro des alten Klaudischen Hauses die Eigenart der Frstenstellung. Bei der groen Bedeutung der Persnlichkeit des jedes- raubter-maligen Herrschers fr die Entwicklung der damaligen politischen Zustnde mute die Regierungsform durch die Eigenart der Klandier eine Wandlung erleiden. Umsicht, rcksichtslose Thatkraft, Verstndnis fr die Forderungen der Zeit und entschlossenes Durchfhren fr notwendig erachteter Neuerungen, aber auch Herrschsucht, Hochmut und unbeugsame Hrte waren das Wesen dieser Familie. Danach war es nicht zu verwundern, da die allgemeine Reichsverwaltung wie bisher Frsorge und Gerechtigkeit zeigte, die Herr-schaft dagegen zur Willkrherrschaft ausartete und die Kreise, welche sich nur widerstrebend beugten, unter Verfolgungen zu leiden hatten. Und da, wenn statt Mnnern in der Zeit der Kraft und Erfahrung unreife Jnglinge dieses Hauses die Verwaltung empfingen, diese, den schlimmen Trieben ihrer angebornen Natur folgend, berauscht von der ungeheuren Machtflle und von Verachtung gegen die kriechenden, sittenlosen, feigen Menschen erfllt, sich Ausschreitungen und Narrheiten zu schulden kommen lieen. Tiberius war ein echter Klandier: Tchtig im Feld, ein gewandter Tiberius 14-37 Staatsmann, treu besorgt um das Wohl der Reichsangehrigen, voll ein wen. stolzer Zurckhaltung. Dazu hatten ihn seine Schicksale durch Angnstus war erst seiner Eltern, dann seine eigene Ehe zerrissen; Jahre lang hatte er, zurckgesetzt und gemieden, zu Rhodns in Zurckgezogenheit gelebt verdstert, menschenscheu gemacht und Menschenverachtung gelehrt. Er entzog dem Volke die Wahlen und bertrug sie dem Senat. Voll Mitrauen in dessen Gesinnung veranlate er die Verfolgung vieler seiner Mitglieder wegen Majesttsverletzung. Die Haustruppen wurden in einem Lager dicht bei Rom zusammengezogen, wodurch ihr Befehls-haber (praefectus praetorio) L. lius Sejanns groen Einflu er-langte. Kaum hatte Tiberius die Geschfte bernommen, da erhoben sich die germanischen Legionen und wollten Germanikns, Drusus' Sohn, den Tiberius auf Augustus' Verlangen an Sohnes Statt angenommen hatte, sofort zum Herrscher ausrufen. Germanikns unterdrckte den Aufstand Zge des er-selbst und fhrte dann das Heer gegen die Germanen. Wohl wurdemantiu814-16' Armin in offener Feldschlacht besiegt, aber der Gesamterfolg war so ge^ ring, da Tiberius den Feldherrn abberief und nach dem Osten sandte. Bald darauf starb derselbe, wie man vermutete, von Piso vergiftet.1) Als sich der Kaiser auf die Insel Kapre (Kapri) zurckzog, wurde Sejau Tiberius auf nahezu unumschrnkter Inhaber der Gewalt. Seine Absichten auf die fta@eil.26' Frstenstellung wurden aber erkannt, worauf ihn Tiberius mit Hilfe des Makro, der nun den Oberbefehl erhielt, aus dem Wege rumte. 5dlairo- 1) Im I. 21 starb auch Armin, nachdem er Marbod besiegt hatte, und zwar durch Meuchelmord. Marbod war gestrzt und zu den Rmern geflohen. 12*
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